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Gewässerordnung

 

Das Gewässer des Fischereivereins Haltern e. V. befindet sich im Trinkwasser- und Landschaftsschutzgebiet des nördlichen Teiles der Halterner Stausees, in der Stadtmühlenbucht, abgegrenzt durch die Schilder "Fischereigrenze" bzw. "Grenze für Gastangler". In der anliegenden Karte ist die Angelstrecke eingezeichnet.

 

Mit  einer gültigen Tageskarte oder Jahreskarte kann ein Gastangler vom Ufer aus mit zwei Angeln die Sportfischerei auszuüben.

Die Bootsstege der Segelclubs und -vereine dürfen nicht betreten werden.

 

Damit keine Missverständnisse auftreten ist der  Angelplatz vor, während und nach der Benutzung in einen ordentlichen Zustand zu versetzen.

 

Da wir uns im Schutzgebiet befinden ist Folgendes beachten:

 

a) Es ist nur eine Begleitperson erlaubt.

b) Die Verwendung künstlicher Köder (Blinker, Spinner, Gummifische usw.) ist nur am Westufer

    möglich.

c) Anfüttern und  Maden sind nicht erlaubt (Trinkwassergewinnung).

d) Nachtangeln ist nicht erlaubt.

e) Es dürfen keine Fahrzeuge (z.B. Boote) benutzt werden.

g) Lagern, Grillen, Baden und Zelten ist verboten.

 

 Bei der Ausübung der Fischerei sind die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.


 

Bei Nichtbeachtung des oben Genannten kann die Erlaubnis ohne Rückerstattung eingezogen.

 

 

Die rote Linie kennzeichnet den Uferbereich für Gastangler.

 

Um zu den Stellen zu gelangen benötigt man einen 10 mm Vierkantschlüssel. Am westlichen Ufer darf seit 2008 mit Kunstködern geangelt werden. Im Bereich der Stege darf nicht geangelt werden.

 

Bei der Begegnung am Fischwasser sind Anglern, die sich durch Vorzeigen Ihres Fischereierlaubnisscheines ausweisen, die eigenen Fischereiausweise auf Verlangen vorzuzeigen.

Den Fischereiaufsehern müssen bei Kontrollen Fischereischein und Fischereierlaubnisschein ausgehändigt werden. Ebenso sind gefangene Fische zur Überprüfung und der Inhalt jeglicher Behältnisse sowie Geräte auf Verlangen vorzuzeigen.


Der Fischfang ohne Anwendung der Angelrute ist für Gastangler verboten.

  1. Es ist nicht gestattet, andere Personen mitangeln zu lassen.
  2. Angelruten dürfen im Abstand von höchstens 10 m ausgelegt werden und müssen vom Angler ständig beaufsichtigt und bedient werden können.

    Unbeaufsichtigt vorgefundene Angelgeräte werden ersatzlos eingezogen.
  3. Uferbefestigung und Pflanzen sind zu schonen. Zäune und Tore dürfen nicht beschädigt werden. Am Gewässer ist auf Sauberkeit zu achten. Jeglicher Lärm ist zu vermeiden. Jeder hat sich so zu verhalten, dass andere dadurch nicht gestört werden.